Indoor Schiessanlage
RMS Shooting Center
Tauchen sie ein in eine etwas andere Schiessanlage. In den Räumlichkeiten des Neubaues der RMS Sicherheits-Anstalt wurde das neue RMS Shooting Center realisiert.
Das besondere daran ist zweifellos die Lage und die Vielseitigkeit. Überzeugen Sie sich selbst davon.
Ein Besuch lohnt sich!



PO-LIGHT System
8 Schiess-Boxen auf einer Breite von 11 m verteilt. Schiesslänge 25 m.
Das PO-LIGHT System zeichnet sich in seiner Anwendung für den Schützen aus:
- Targets (Ziele) per Touchscreen selber wählen
- Trefferbild inkl. Daten speichern und ausdrucken (für Nachweise)
- Trefferbild per Tastendruck zurücksetzen und Schiessübung neu starten
- Einschusslöcher per Vorschubtaste schliessen (kein händisches Kleben)
Das System wird im Vorfeld personalisiert und mittels Smartcard freigegeben. Diese wird mit einem Stunden-Guthaben geladen.
Kugelfang
Defragmentierlose Kugelfänge in der gesamten Schiesshalle ermöglichen den niedrigen Bleigehalt in der Luft.
Die Schützen können, im dynamischen Schiessen
- den Kugelfang entlang der gesamten linken und recht Wand mit allen Pistolen und Revolver Kaliber beschiessen
- den Hauptkugelfang mit allen Kalibern beschiessen
SIAT System
SIAT bedeutet System Interaktiver Trefferzone. Hierzu werden die 8 PO-LIGHT Leinwände hochgefahren und eine Leinwand mit 8 x 3 m Grösse in Position runter gefahren.
Nun kann mit dem nachhaltigen Training in der gesamten Halle begonnen werden. Natürlich nur unter der Aufsicht eines Instruktors.
Die Schützen können nun:
- Aus den Boxen auf die Filmsequenzen Schiessen
- Oder das dynamische Schiessen in der gesammten Halle ausüben
Für das dynamische Schiessen können in Absprache mit uns eigene Targets aufgestellt werden!
Belüftung
Unsere Belüftungsanlage ist mit einem Schadstoff-Messgerät (CO-Kohlenmonoxid) ausgestattet.
Ausserdem erreichen wir heute schon mit unserer Verdrängungslüftung die Messwerte der Zukunft:
- gefordert Luftströmungsgeschwindigkeit: 0,25 m/s
- Wert unserer Anlage liegt: 0,35 m/s
- Luftumwälzung: 32 000 m³/h
Personen mit Wohnsitz im Ausland und Personen ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) benötigen für den Erwerb aller Waffen einen Waffenerwerbsschein und zusätzlich eine amtliche Bestätigung ihres Wohnsitz- oder Heimatstaates, wonach sie dort zum Erwerb der Waffe oder des wesentlichen Waffenbestandteils berechtigt sind.
Erwerb, Besitz, Anbieten, Vermitteln, Übertragung von Waffen, Waffenbestandteilen, Waffenzubehör, Munition, Tragen von Waffen und Schiessen mit Feuerwaffen ist Angehörigen folgender Staaten grundsätzlich verboten: Albanien, Algerien, Sri Lanka, Kosovo, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Türkei