Bestellen Sie direkt bei uns im Haus oder bei unseren Partnern und profitieren Sie von einer grossen Auswahl an Produkten!
Bei uns vor Ort haben Sie die Möglichkeit, vor dem Kauf einer Waffe die entsprechende Beratung in Anspruch zu nehmen. Ausserdem können Sie eine Vielfalt der Waffen vor dem Kauf ausprobieren.
Sie finden aber auch die Artikel (Waffen, Zubehör, etc.) direkt auf der Webseite unserer Partner und Lieferanten. Legen Sie jene Artikel, die Sie bestellen möchten, einfach in den Warenkorb und geben Sie beim Checkout dann unseren Händlernamen RMS Shooting Anstalt an.
Wir regeln für Sie dann den weiteren Verlauf der Bestellung. So können Sie die Artikel direkt bei uns abholen und bequem vor Ort bezahlen.
Hinweise zum Waffenerwerb
Bitte berücksichtigen Sie, für Waffen mit Verbringung in die Schweiz, gilt das schweizerische Waffengesetz.
Für den Erwerb von bewilligungspflichtigen Waffen und wesentlicher Waffenbestandteile im Handel oder von Privatpersonen benötigt man einen Waffenerwerbschein!
Für meldepflichtige Waffen ist ein formeller Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer ausreichend. Der Veräusserer muss innerhalb von 30 Tagen eine Kopie des Vertrages an das kantonale Waffenbüro übermitteln.
Waffenerwerbsscheinpflichtige Waffen
- Pistolen, Revolver
- Selbstladebüchsen und Selbstladeflinten
- Unterhebelrepetierer (lever action)
- Vorderschaftsrepetierer (pump action) nur für CH, in FL gilt diese als verbotene Waffe
- ausländische Ordonnanzrepetiergewehre die nicht für das Schiesswesen ausser Dienst zugelassen sind
- halbautomatische Gewehre wie z.B. die Sturmgewehre PE 90, PE 57
Meldepflichtige Waffen
- Einschüssige oder mehrläufige Gewehre sowie Nachbildungen von einschüssigen Vorderladern
- Ordonnanzrepetiergewehre (Karabiner)
- Sportgewehre (KK-Stutzer, Standardgewehre)
- Jagdwaffen welche nach der eidg. Jagdgesetzgebung zur Jagd zugelassen sind
- Sportgewehre für jagdsportliche nationale und internationale Schiessen